"Begleitetes Fahren ab 17"
Jeder fängt mal klein an - deswegen gibt es darüber hinaus auch die Möglichkeit, dass du deinen Führerschein schon mit 17 Jahren erhältst. Die sogenannte Schlüsselzahl "BF17" der Führerscheinklasse "B", ermöglicht es dir die gleichen Fahrzeuge zu fahren, wie es der Autoführerschein vorgibt. Hierbei musst du nur bedenken, dass immer eine in der Prüfbescheinigung eingetragene Begleitperson als Beifahrer/in bis zur Vollendung deines 17. Lebensjahres mitfährt.
Hier findest du die wichtigsten Informationen über die Führerscheinklasse.
Den „Führerschein machen“ bedeutet mehr als nur Fahren lernen - es bedeutet Spaß, Vertrauen und vor allem Zuverlässigkeit und Qualität. Da uns jedes deiner Anliegen über den Führerschein wichtig ist, stehen wir dir für alle Fragen rund um die Fahrausbildung zur Verfügung - vom Führerscheinneuerwerb, über Erweiterungen der Führerscheinklasse, Umschreibung bis hin zu den behördlichen Angelegenheiten. Die Führerscheinausbildung ist von vielen Faktoren abhängig. Daher empfehlen wir eine kostenlose und persönliche Beratung vor Ort, um die Vorbereitung für den Führerscheinerwerb möglichst qualitativ, preiswert und individuell zu treffen.
Mindestalter
Eingeschlossene Klassen
Theoretische Ausbildung
Theoretische Prüfung
Praktische Ausbildung
Praktische Prüfung
Sonstiges
Das brauchst du für die Anmeldung:
Sehtest
Ob Ersterwerb oder Erweiterung einer Führerscheinklasse. Du brauchst immer einen aktuellen Sehtest. Dieser darf nicht älter als 24 Monate sein. Den Sehtest kannst du bei jeder anerkannten Sehteststelle machen.
Biometrisches Lichtbild
Mit der Zeit verändert sich unser äußerliches Aussehen. Daher ist ein biometrisches Lichtbild für den Führerschein vorgeschrieben. Das Lichtbild muss bestimmte Anforderungen erfüllen. Diese Fotos kannst du zum Beispiel beim Optiker oder Fotografen machen. Auch Automaten erfüllen teilweise ganz oft diese Anforderungen.
LSM-Bescheinigung
(Lebensrettende Sofortmaßnahmen)
Besser bekannt unter dem Namen „Erste Hilfe-Kurs“ (alt) wird sie benötigt, damit du in einer Notfallsituation dir selber und deinen Mitmenschen auf der Straße helfen kannst. Diese kann man bspw. bei Institutionen, wie DRK, MHD, JUH und ASB ablegen. Der LSM-Kurs dauert im Normalfall einen Tag (9 Unterrichtseinheiten à 45 min) und ist dann ein Leben lang gültig.
Personalausweis
Um den behördlichen Aufwand in die Bewegung zu bringen, musst du dich mit deinem persönlichen Dokument ausweisen können. Bitte achte darauf, dass dein Ausweis bei der theoretischen und bei der praktischen Prüfung gültig sein muss.
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
Da du noch nicht volljährig bist, müssen deine Erziehungsberechtigten damit einverstanden sein, dass du dich für den Führerschein anmeldest und dies mit ihrer Unterschrift in einer Einverständniserklärung bestätigen. Dies kannst du gemeinsam mit deinen Erziehungsberechtigten vor Ort in der Fahrschule erledigen.
Für die Begleitperson
(auch mehrere Begleitpersonen möglich)
Die Begleitperson...
- muss namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen sein
- muss über 30 Jahre alt sein
- muss seit mind. 5 Jahren im Besitz der Führerscheinklasse "B" sein
- darf zum Zeitpunkt der Beantragung nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben
Fahrschule Koch
Inhaber Nikolaj Koch
Robert-Koch-Straße 2
86343 Königsbrunn
(barrierefreier Zugang)
(Parkmöglichkeiten vorhanden)
Öffentliche Verkehrsmittel
Buslinie
739 oder 830
Haltestelle
Robert-Koch-Straße
(Haltestelle direkt vor der Haustür)
[email protected]
Telefon
017672162306
(auch WhatsApp)
Büro
Mo, Mi, Do, Fr: 17.00 - 19.00 Uhr
Sa: Nach Absprache
(alternativ auch nach Absprache zu anderen Zeiten möglich)
Theorieunterricht
Di: 18.00 - 21.00 Uhr
(Anmeldung erforderlich)
(Unterrichtsplan hier)